Vollsperrung Stennweilerstraße ab 06.03.

Sanierung der Landesstraße 128 - Stennweilerstraße

Einrichtung einer Vollsperrung zum Abschluss der vertraglichen Bauleistungen ab dem 06.03.2023 für 2 Wochen ab Einfahrt Gewerbegebiet bis Ausfahrt Kompostieranlage

Nach der vorläufigen Verkehrsfreigabe der Stennweilerstraße vor Weihnachten 2022 sind zum Abschluss der Straßenerneuerungsmaßnahme noch weitere Bauleistungen an den Straßenrändern zwischen der Einfahrt zum Gewerbegebiet „Stennweilerstraße“ bis zur Ausfahrt Kompostieranlage notwendig.

Bedingt durch die gegebene Straßenbreite müssen diese Abschlussarbeiten erneut unter Vollsperrung durchgeführt werden. Die gültigen Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, RSA 21, sowie die Technischen Regel der Anforderungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Straßenbaustellen, ASR A5.2, lassen zwingend keine halbseitigen Verkehre unter den vorhandenen Straßenbreiten zu.

Die Bauzeit der Restarbeiten wird auf ca. 2 Wochen geschätzt.

In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde Neunkirchen und Ortspolizeibehörden Merchweiler und Schiffweiler wird die Vollsperrung nur von Montag bis Freitag während täglichen Arbeitszeiten zwischen 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr, ausgewiesen. Außerhalb der Arbeitszeiten wird die Sperreinrichtung geöffnet und für die Verkehre freigegeben.

Die Stennweilerstraße im Bereich Wemmetsweiler ist bis zur Einfahrt zum Gewerbegebiet bei der Vollsperrung nicht betroffen. Die im Bauabschnitt zwischen der Einfahrt und dem Beginn der bebauten Ortslage noch durchzuführenden Restarbeiten außerhalb der Fahrbahn können ohne größere Beeinträchtigungen bzw. ggf. mit temporären halbseitigen Ampelverkehren umgesetzt werden.