Informationen des Steueramts zur Grundsteuerreform
Waren Sie am 01.01.2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz, müssen Sie in der Zeit vom 01.07. bis 31.10.2022 eine Erklärung abgeben, mit der das Finanzamt den neuen Grundsteuerwert feststellt. Die Erklärungspflicht gilt auch dann, wenn der Grundbesitz später verkauft wurde.
Alle Steuerpflichtigen sollen hierzu bis Ende Juni 2022 ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung erhalten, dem ein Datenblatt mit den bereits bekannten Grundstücksdaten beigefügt ist.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie auf folgenden Internetseiten
(externe Links, Sie verlassen die Seite der Gemeinde Merchweiler):
- Homepage des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft:
https://www.saarland.de/mfe/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/Grundsteuerreform.html - Steuerchatbot als virtueller Assistent der Steuerverwaltung:
https://www.steuerchatbot.de/konsens.html
- länderübergreifende Internetseite
https://www.grundsteuerreform.de - Informationen mit Erklärvideo
https://www.elster.de
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Gemeindeverwaltung in steuerlichen Angelegenheiten keine Beratung anbieten darf. Hierfür sind die Finanzbehörden zuständig.
Persönliche Auskünfte erhalten Sie von dem für Sie zuständigen
Finanzamt St. Wendel
Tel.: 06851/804-0
Fax: 06851/804-189
poststelle@fawnd.saarland.de