Informationen des Steueramts zur Grundsteuerreform

Waren Sie am 01.01.2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz, müssen Sie in der Zeit vom 01.07. bis 31.10.2022 eine Erklärung abgeben, mit der das Finanzamt den neuen Grundsteuerwert feststellt. Die Erklärungspflicht gilt auch dann, wenn der Grundbesitz später verkauft wurde.

Alle Steuerpflichtigen sollen hierzu bis Ende Juni 2022 ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung erhalten, dem ein Datenblatt mit den bereits bekannten Grundstücksdaten beigefügt ist.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie auf folgenden Internetseiten

(externe Links, Sie verlassen die Seite der Gemeinde Merchweiler):

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Gemeindeverwaltung in steuerlichen Angelegenheiten keine Beratung anbieten darf. Hierfür sind die Finanzbehörden zuständig.

 

Persönliche Auskünfte erhalten Sie von dem für Sie zuständigen

Finanzamt St. Wendel

Tel.: 06851/804-0

Fax: 06851/804-189

poststelle@fawnd.saarland.de



Fristverlängerung für die Grundsteuer-Feststellungserklärung

Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung sollte ursprünglich am 31.10.2022 enden. Die Finanzminister der Bundesländer haben am 13.10.2022 entschieden, dass die Abgabefrist bundesweit einmalig

bis zum 31.01.2023

verlängert wird.

Hintergrund: Aufgrund Problemen mit der Online-Plattform ELSTER und der schleppenden Abgabe der elektronisch oder schriftlich gefassten Feststellungserklärungen hatte es sich abgezeichnet, dass ein großer Anteil an Steuererklärungen zum 31.10.2022 nicht vorliegen werden.

 

Hilfestellungen zur Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuer

 

Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft hat im Zusammenhang mit der Abgabe der Feststellungserklärungen auf die Aktualisierung seiner Webseite mit wichtigen Hinweisen und Erklärungen hingewiesen.

Link:

https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/ Grundsteuerreform_node.html

Über die Rubrik ANLEITUNGEN  kommt man auf die Schritt-für-Schritt –Anleitung zur Abgabe der Feststellungserklärung über das ELSTER-Portal.

 Unter der gleichen Rubrik stehen eine Ausfüllanleitung für ein Einfamilienhaus (Eigentümer: Erbengemeinschaft) und eine Ausfüllanleitung für eine Eigentumswohnung (Eigentümer: Ehegatten) zur Verfügung:

 Im Hinblick auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen (z.B. Flurstücke, die im Rahmen eines Betriebs genutzt werden oder einzelne verpachtete oder brachliegende Flurstücke) informiert das Ministerium darüber, dass sie im neuen Bewertungsrecht für Grundsteuerzwecke begrifflich als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gelten. Das gilt auch für die ehemaligen sog. Stückländereien.

Eine entsprechende Ausfüllanleitung zeigt, wie solche Flächen in Elster zu erfassen sind:

 Die folgenden allgemeinen Ausfüllanleitungen können ebenfalls dort heruntergeladen werden:

 

Auf der Homepage sind auch die Rubriken INFORMATIONEN ZUR ERKLÄRUNGSABGABE sowie HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ) zu finden.

 

Mit den Anleitungen, Hinweisen und Videos gibt das Ministerium wichtige Hilfestellungen, um die Anforderungen zu verstehen und die Feststellungserklärungen richtig abzugeben.