Merchweiler Bahnunterführung ("De Dohle")

Merchweiler Bahnunterführung ("De Dohle") – muss erhalten bleiben

Bahn beabsichtigt Schließung beziehungsweise teuere Sanierung unter Beteiligung der Gemeinde Merchweiler

Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt die Schließung beziehungsweise die kostenintensive Sanierung der Bahnunterführung der Fischbachbahn im Bereich des Naherholungsgebietes Itzenplitz. Seitens der Gemeinde Merchweiler wird mit Vehemenz die Schließung oder die Sanierung und/oder Erneuerung unter finanzieller Beteiligung der Gemeinde Merchweiler abgelehnt.

Hier der Text der Sitzungsvorlage für die Sitzung des Ortsrates Merchweiler. Im Beschluss hat der Ortsrat Merchweiler der Verwaltung einstimmig empfohlen, sich gegen eine Schließung des Bauwerks ("De Dohle") auszusprechen. Der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen des Verfahrens eine Stellungnahme für den Erhalt des Bauwerks abzugeben.

Öffentliche Beratung im Ortsrat Merchweiler am 14.06.2023

Öffentliche Beratung im Bau und Umweltausschuss am 15.06.2023

Die DB Netz AG, Regionalbereich Südwest in Karlsruhe hat für das o. a. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt / Saarbrücken beantragt. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz / Anhörungsbehörde führt das Anhörungsverfahren nach § 18a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch.

Das Bauwerk, um das es sich bei dem Vorhaben handelt, ist eine „zweistöckige“ Unterführung, die die Bahntrasse in Verlängerung der Waldstraße in Richtung Gemeinschaftswald unterquert. Die obere Ebene dient als Personenunterführung, die untere als Bachkreuzung.
Aufgrund von nicht zu sanierenden Schäden soll die obere Ebene komplett geschlossen, zubetoniert werden und somit gänzlich entfallen. Die untere Ebene wird hydraulisch nachgewiesen verrohrt, sodass der Bach weiterhin den Bahndamm kreuzen kann.
Die Widerlagerwände werden teilweise abgebrochen.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde die Gemeinde Merchweiler als Träger öffentlicher Belange (TÖB) gebeten, eine Stellungnahme zu diesem Vorhaben bis zum 07. Juli 2023 abzugeben.
Die Planunterlagen, bestehend aus Erläuterungsbericht, Übersichtskarten- und –pläne, Lagepläne, Bauwerksverzeichnis, Grunderwerbspläne, Grunderwerbsverzeichnis, Bauwerkspläne, Baustelleinrichtungs- und –erschließungspläne, Landschaftspflegerischer Begleitplan sowie der Geotechnische Bericht, liegen in der Zeit von 24.05.2023 bis einschließlich 23.06.2023 zur Einsichtnahme (Offenlage) bei der Gemeindeverwaltung aus.

Die Unterlagen stehen Ihnen auf der Internetseite des Saarlandes (www.saarland.de) Themenportal „Verkehr“ in der Rubrik „Planfeststellung“ unter „Bundeseigene Eisenbahnen“ und „Dosto Merchweiler“ zur Verfügung.
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/verkehr/planfeststellung/bundeseigene_eisenbahnen/db_3240_art2_bekm_pu_eu_merchw_dosto.html

Historie des Bauwerks:
Im Zuge der Planungen zum Bau der Fischbachbahn wurde bereits im Jahre 1895 durch den Ortsvorsteher von Merchweiler vorgetragen, dass eine bisher nicht vorgesehene Fahrbrücke vorzusehen sei, weil der Zugang zu den jenseits der Bahn liegenden Wiesen abgeschnitten würde. Dies wurde von der Eisenbahnverwaltung abgelehnt. Am 11.10.1899 beantragte der Bürgermeister von Illingen namens der Gemeinde Merchweiler nochmals einen Weg zu den jenseits der Bahn führenden Wiesen zu schaffen. Die Eisenbahnverwaltung schlug vor, den „Kässeitersweg“ so zu führen, dass er die Wiesengrundstücke erreiche. Die Bahn wolle sich an den Kosten beteiligen.

Es ist festzustellen, dass sich das in Rede stehende Bauwerk des Planfeststellungsverfahrens in Verlängerung des „Kässeitersweges“ befindet. Daraufhin fanden Gespräche mit der Bahn statt, mit dem Ziel den Durchlass zu erhalten. Nach Berechnungen der Bahn sollte die Sanierung stand 2012 1 Mio. € kosten, die bauliche Erneuerung 1,5 bis 2,5 Mio. €. Die Kostenträgerschaft sollte die Gemeinde Merchweiler übernehmen. In einem Termin 2013 wurden Vorplanungsergebnisse durch die DB Netz AG vorgestellt.

Variante 1

Lösung wie im Planfeststellungsverfahren, Erneuerung unterer Durchlass und Schließung des Fußweges (350.000,--€)

Variante 2

Erneuerung unterer Durchlass und Sanierung Fußgängerdurchlass (1,2 Mio. €)

Variante 3

Erneuerung unterer Durchlass und Erneuerung Fußgängerdurchlass (2,0 Mio. €)

Die DB Netz AG wollte sich bezüglich des Planrechts mit dem Eisenbahnbundesamt ins Benehmen setzen. Mit Schreiben vom 14.03.2014 wurde die Gemeinde um Erklärung gebeten, ob sie sich mit 1,25 Mio. € an der Erneuerung beteiligen wolle. Da das zuständige für Ministerium für Umwelt, Arbeit und Verkehr auf Anfrage der Bahn keine Kostenübernahme zusagen konnte, würden die vollen Kosten zu Lasten der Gemeinde Merchweiler und ihres Haushaltes gehen. Infolge dessen wurde beim Landesarchiv Saarbrücken die Rechtsgrundlage des damaligen Eisenbahnbaus recherchiert. Einschlägig war das Gesetz über die Eisenbahnunternehmen vom 03.11.1838 wo im § 14 ausgeführt wird: Zitat: „ausser der Geldentschädigung ist die Gesellschaft auch zur Errichtung und Unterhaltung aller Anlagen verpflichtet, welche die Regierung an Wegen, Überfahrten, Triften, Einfriedigungen, Bewässerungs- oder Vorflutanlagen etc. nötig findet, damit die benachbarten Grundbesitzer gegen Gefahren und Nachteile in Benutzung ihrer Grundstücke gesichert werden.“ Am 22.09.2014 wurde der DB Netz AG mitgeteilt, dass die Gemeinde Merchweiler auf Grundlage dieses Gesetzes davon ausgeht, dass die DB Netz AG als Rechtsnachfolgerin in der Verpflichtung steht, diese Wegebeziehung aufrecht zu erhalten.

Danach ruhte das Verfahren offensichtlich. Im Mai 2021 meldete sich die Planfeststellungsbehörde beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, da ein Antrag zur Schließung des Fußgängerdurchlasses vorläge. Die zuständige Mitarbeiterin wurde darüber informiert, dass die Bahn im Sommer 2020 umfangreiche Sanierungen des Bahndurchlasses veranlasst hat und insofern Unverständnis darüber besteht, dass die Schließung trotzdem weiterverfolgt werden soll. Offensichtlich hat die DB Netz AG das Vorhaben inzwischen weiterbetrieben und einen entsprechenden Antrag auf Planfeststellung gestellt.

Fazit:

Da dem Personendurchlass eine wichtige Funktion im Rahmen des Zweckverbandes „Naherholungsraum Itzenplitz“, dem Wegenetz des Naturschutzgroßprojektes der „Landschaft der Industriekultur Nord“ (LIK-Nord) und der Tourismus und Kulturzentrale beim Landkreis Neunkirchen (Tour d‘ energie) zukommt, sollte der Durchlass nach Auffassung der Gemeinde Merchweiler aufrechterhalten werden.

c) Beschlussfassung im Bau- und Umweltausschuss am 15.06.2023

Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, im Rahmen des Verfahrens eine Stellungnahme für den Erhalt des Bauwerks abzugeben.

c) Beschlussfassung im Ortsrat Merchweiler

Der Ortsrat Merchweiler empfiehlt der Verwaltung einstimmig, sich gegen eine Schließung des Bauwerks auszusprechen