Öffnungszeiten und Gebührenordnung
Grüngutannahmestelle
der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler
Information:
Verkauf der 10er Karten für die Grüngutannahmestelle Schiffweiler / Merchweiler ab sofort.
Bei der Grüngutannahmestelle gibt es in diesem Jahr eine Änderung. Die Jahreskarten werden zukünftig nicht mehr verkauft, sondern durch Zehnerkarten zum Preis von 30,- € ersetzt, wobei die Zehnerkarten auch über den Jahreswechsel übertragen werden können. Mit dieser Änderung soll mehr Gebührengerechtigkeit erreicht werden. Die Gebühren für die Einzelanlieferung bleiben bei 5,- € pro Anlieferung und auch die Containeranlieferungen bleiben bei 10,- €/cbm Fassungsvermögen.
Zum Kauf der Jahreskarte berechtigt sind Bürger und Grundstückseigentümer der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler.
Grüngutannahmestelle
Bei allgemeinen und organisatorischen Fragen zur Anlage wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner der Gemeinde Schiffweiler.
(Ansprechpartner Gemeinde Schiffweiler Tel.: 06821/ 678-23)
GRÜNSCHNITTKARTE ONLINE KAUFEN (externer Link)
Ansprechpartner für den Kauf der Grünschnittkarte:
Die Zehnerkarten für die Grüngutannahmestelle sind bei der Gemeindekasse der Gemeinde Merchweiler (Rathaus Wemmetsweiler) zu erwerben. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse der Gemeinde Merchweiler.
Gemeindekasse Merchweiler
Telefon: 06825/955-270, -271, -273, -274
Die Anlieferungsgebühren für Grüngut betragen im Jahr 2023:
10er Karte für private Anlieferungen (Pkw, ohne Mengenbeschränkung) | 30,- € |
Private Einzelanlieferungen (privat Pkw) Zahlung bei Anlieferung vor Ort mit Herkunftsnachweis. | 5,- € |
Anlieferungen im Container (pro cbm Fassungsvermögen) Zahlung bei Anlieferung vor Ort mit Herkunftsnachweis in Form einer Anliefererklärung des Auftraggebers. | 10,- € |
Öffnungszeiten:
Sommeröffnungszeiten März bis Oktober*:
März – Oktober:
mittwochs von 13 – 16 Uhr
freitags von 15 – 18 Uhr
samstags von 9 – 15 Uhr
Winteröffnungszeiten November bis Februar*:
mittwochs 13 Uhr – 16 Uhr
samstags 10 Uhr – 14 Uhr
* Bitte beachten Sie, dass zehn Minuten vor Schließung kein Grüngut mehr angenommen wird!
Verkehrsproblematik Grüngutannahmestelle
Insbesondere zu Beginn der Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle kommt es regelmäßig zu Rückstau auf der Landstraße zwischen Wemmetsweiler und Stennweiler. Dies wird dadurch verursacht, dass Anlieferer bereits deutlich vor der Öffnungszeit vor der Anlage warten.
Im Laufe des Betriebes reduziert sich der Andrang wieder.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Grüngutannahmestelle jeweils genau zu den angegebenen Zeiten öffnet. Eine Verteilung des Anlieferverkehrs über die gesamte Öffnungszeit würde den Rückstau vermindern.
Daher die Bitte, dass nicht alle Anlieferer den ersten Abladevorgang des Tages anstreben sollten, um somit die Verkehrssituation zu entspannen.
Als weitere Maßnahme zur Reduzierung des Rückstaus auf der Landstraße wurden im Bereich der Zufahrt zwei Fahrspuren in Einbahnregelung markiert.
Die Anlieferer werden gebeten parallel auf 2 Fahrspuren sich einzuordnen und unmittelbar vor dem Zufahrtstor durch Reißverschlussverfahren einzufädeln.
Der Betrieb und die Benutzung erfolgt gemäß der „Benutzungs- und Gebührenordnung für die Grüngutannahme auf der Grüngutannahmestelle der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler"
Folgende Grüngutanlieferungen sind zulässig bzw. ausgeschlossen:
zulässige Anlieferungen
Grüngut:
- Grasschnitt
- Laub
- Strauchwerk
- Gehölz und Äste bis Durchmesser 15 cm und Länge 2 m
unzulässige Anlieferungen
- Verunreinigtes Grüngut (mit Kunststoffen, Metall, Steinen, Beton)
- Küchenabfälle und Speisereste
- Schadstoffbelastetes Grüngut
- Stämme über 15cm Durchmesser und 2m Länge
- Grüngut aus gewerblichem Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft
- Wurzelstöcke
- Altholz
- Erdreich, Oberbodenabtrag oder Grasnarbe
- Abfälle aus der Tierhaltung (Tiermist)
- Grüngut, das gesundheitsschädlich ist (z.B. Riesenbärenklau, Ambrosia oder das mit Schädlingen befallen ist (u.a. Buchsbaumzünsler!)
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anlieferung von Grüngut nur für Bürger oder Grundstückseigentümer der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler gestattet ist. Zur Kontrolle der Anlieferberechtigung ist der Personalausweis bereitzuhalten. Unberechtigte und unzulässige Anlieferungen werden zurückgewiesen.
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