Bürgerinformation zum Haushaltsplan 2018/2019
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Haushaltsplan 2018/2019 wurde am 22. März 2018 vom Rat der Gemeinde Merchweiler beschlossen. Nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht wird er auch auf www.merchweiler.de unter der Rubrik „Politik und Verwaltung" veröffentlicht. Um für einen längeren Zeitraum Planungssicherheit zu haben, wurde von der Möglichkeit eines Doppelhaushaltes Gebrauch gemacht. Das umfangreiche Werk bildet die finanzielle Grundlage für das Verwaltungshandeln für die Jahre 2018 und 2019. Auf den folgenden Seiten wurden Kennzahlen zusammengestellt, die Ihnen einen bürgernahen und transparenten Einblick in den Haushalt der Gemeinde vermitteln sollen.
Vorab möchte ich Sie an dieser Stelle über die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen informieren, die die Gemeinde bei der Haushaltsplanung beachten muss. Wie in den meisten saarländischen Städten und Gemeinden ist auch der Haushalt der Gemeinde Merchweiler strukturell defizitär. Die Gemeinde Merchweiler gibt also dauerhaft mehr Geld aus als sie einnimmt. Insbesondere in den letzten 15 Jahren führten geringere Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Ausgaben, insbesondere im Sozial- und Jugendhilfebereich, zu hohen Defiziten in den Haushalten der saarländischen Kommunen und damit auch in der Gemeinde Merchweiler. Wegen der landesweit schlechten Entwicklung der Kommunalfinanzen hat sich das Land gemeinsam mit dem Saarländischen Städte und Gemeindetag und dem Landkreistag Saarland dazu entschlossen, ein Gutachten zur Situation der Kommunalfinanzen im Saarland erstellen zu lassen. Nach dem Gutachten von Herrn Prof. Dr. Martin Junkernheinrich (Finanzwissenschaftler von der Technischen Universität Kaiserslautern) vom 14.04.2015 ist eine der Ursachen für die Finanzprobleme die unzureichende Ausschöpfung der Einnahmepotenziale, vor allem bei der Grundsteuer B. Nach den Feststellungen des Gutachters haben die saarländischen Kommunen die mit Abstand niedrigsten Steuerhebesätze aller deutschen Kommunen und wurden deshalb aufgefordert, dies nach und nach
anzupassen. Deshalb war die Anhebung des Grundsteuer-B-Hebesatzes in unserer Gemeinde in 2016 (von 300 auf 350 v.H.) und in 2018 (von 350 auf 490 v.H.) unumgänglich. Die im Grundgesetz verankerte
„Schuldenbremse" wurde somit auf die saarländischen Kommunen übertragen. Dies hat zur Folge, dass der Handlungsspielraum der Gemeinde stark eingeschränkt ist. Dies wirkt sich z.B. so aus, dass die Höhe der Investitionskredite begrenzt ist. Außerdem müssen die Einnahmen gesteigert und die Ausgaben gesenkt werden, damit ab dem Jahr 2024 keine neuen Liquiditätskredite mehr aufgenommen werden müssen. Nach dem heutigen Stand kann dieses ehrgeizige Ziel - wenn auch nur mit hoher Kraftanstrengung - erreicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass der eingeschlagene Konsolidierungsweg konsequent fortgesetzt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Weydmann
Bürgermeister der Gemeinde Merchweiler