Widerspruchsrecht gem. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz


Widerspruchsrecht gem. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz gegen die Datenübermittlung gem. § 58c Soldatengesetz

Gemäß § 58c Abs.1. Satz 2 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

  1. Familienname
  2. Vornamen,
  3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Der Widerspruch muss schriftlich an die Gemeinde Merchweiler, Geschäftsbereich 3, Hauptstraße 82, 66589 Merchweiler gerichtet werden, oder im Rathaus Merchweiler, Zimmer Nr. 11, zur Niederschrift aufgegeben werden.

Merchweiler, den 03.11.2025

Der Bürgermeister

Sebastian Maas