Hochwasser gefährdete Bereiche


Wohne ich in einem durch Flusshochwasser gefährdeten Bereich?

In der Vergangenheit hat die Wasserwirtschaftsverwaltung die Überflutungsausdehnung großer Hochwasserereignisse an Mosel, Saar und ihren Nebengewässern kartiert. Auf dieser Grundlage hat sie „gesetzliche Überschwemmungsgebiete“ festgestellt. Diese werden ausgewiesen, um natürliche Überflutungsräume zu erhalten und um dem auftretendem Hochwasser Platz zum Ausufern zu geben. Fehlen diese Flächen, fließen die Wassermassen ungebremst flussabwärts und verschärfen dort die Situation.

Es ist aber denkbar, dass – wenn auch selten – ein noch größeres Hochwasser auftritt, bei welchem Bereiche überflutet werden, die bisher noch nicht betroffen waren.

Die Wasserwirtschaftsverwaltung hat daher verschiedene Hochwasserszenarien berechnet, um das Risiko durch Hochwasser besser beschreiben zu können. Die daraus resultierenden Gefahrenkarten umfassen auch die Ill.

Hochwassergefahrenkarten

Nach § 74 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wurden drei Hochwasserszenarien betrachtet:

•Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (Extremereignisse, die im statistischen Mittel viel seltener als alle 100 Jahre auftreten),

•Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (Ereignisse, die im statistischen Mittel alle 100 Jahre und seltener auftreten),

•Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (Ereignisse, die im statistischen Mittel etwa alle 10 Jahre auftreten).

In den Hochwassergefahrenkarten sind für diese drei Hochwasserszenarien dargestellt:

•das Ausmaß der Überflutung (Fläche),

•die Wassertiefe bzw. gegebenenfalls der Wasserstand in den Überflutungsgebieten sowie

•gegebenenfalls die Fließgeschwindigkeit oder der relevante Wasserabfluss.

Hochwasserrisikokarten

Während in den Hochwassergefahrenkarten das Ausmaß von Überschwemmungen (Fläche, Wassertiefe) dargestellt wird, enthalten die Hochwasserrisikokarten (§ 74 WHG) Angaben über:

•die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner,

•die Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet (Nutzungen) und

•die in Anhang I der Richtlinie 96/61/EG (IVURichtlinie) erhobenen Anlagen, von denen bei Überschwemmung eine störfallbedingte Verunreinigung ausgehen kann, und

•durch Hochwasser betroffene Schutzgebiete aus Anhang IV, 1, i, iii, v) der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie), also Gebiete zur Trinkwassergewinnung, Freizeitgewässer einschl. Bade-gewässer und Natura 2000-Gebiete.

•Angaben zu potenziell betroffenen Kulturgütern.

Die nach diesen Vorgaben erstellten Hochwasserrisikokarten sind Ergebnis einer Verschneidung vorhandener Daten in einem geographischen Informationssystem und ergänzen die Hochwassergefahrenkarten mit den o. g. zusätzlichen Informationen über das Hochwasserrisiko.