Verlust- und Fundsachen/Fundtiere


gefunden

 

  • am 01.12.2021 ein silberner Ring mit einer Schleife auf dem Rewe Parkplatz in Merchweiler
  • am 10.12.2021 ein Schlüssel an einem grünen Anhänger auf dem Friedhof Merchweiler
  • in der 52. KW ein Kinderfahrrad im Bereich der Allenfeldhalle Merchweiler

 

verloren

 

  • am 31.12.2021 ein länglicher Ohrring mit Opalstein

 

entlaufen

 

  • am 18.12.2021 ein schwarzer Kater im Bereich der Hauptstraße Merchweiler

 

 

Nähere Auskünfte werden telefonisch unter der Nummer 06825/955-153 erteilt.

 

 

   Der Bürgermeister

als Ortspolizeibehörde

   Patrick Weydmann

 


Was ist zu tun bei Fundtieren?

Fundtiere sind entlaufene, verirrte bzw. verloren gegangene Tiere, deren Besitzer meist unbekannt sind. Sie unterliegen dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Finder ist verpflichtet, den Fund unverzüglich der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen. Neben der Anzeigepflicht für den Finder, hat die zuständige Fundbehörde die Pflicht, für eine artgerechte Unterbringung dieser Tiere zu sorgen.

Ansprechpartner bei der Gemeinde Merchweiler sind: 

  • das Fundamt im Rathaus Merchweiler, Zi. Nr. 5, Tel.: (06825) 955 153,
  • der Bauhof der Gemeinde Merchweiler, In der Wolfskaul 8, OT Wemmetsw., Tel.: (06825) 499 134, (während der Dienstzeit) oder 0160/99061493 (außerhalb der Dienstzeit)
  • oder die Polizeiinspektion Illingen, Tel.: (06825) 9240

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren. Unter herrenlosen Tieren sind nach bürgerlichem Recht Tiere zu verstehen, an denen kein Eigentum besteht. Dies können freilebende oder verwilderte Haustiere oder Wildtiere sein. Zur Aufnahme und Unterbringung bzw. zur Übernahme der Kosten für die Haltung sowie eine notwendige medizinische Behandlung von herrenlosen Tieren ist die Fundbehörde der Gemeinde nicht verpflichtet.

Bei Katzen ist folgendes zu beachten: Grundsätzlich sollte man zugelaufene Katzen nicht anfüttern, sondern vielmehr laufen lassen. Katzen sind streunende Tiere und finden erfahrungsgemäß immer wieder in ihre gewohnte Umgebung bzw. nach Hause zurück. Aus diesem Grund sind Katzen eigentlich keine Fundtiere und brauchen gar nicht erst gemeldet zu werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass für nicht medizinisch notwendige Eingriffe wie Kastration von Katzen zur Verhinderung einer unkontrollierten Vermehrung keine Kostenerstattungspflicht für die Gemeinde besteht.

Für eventuelle Fragen und weitere Auskünfte steht Ihnen das Fundamt der Gemeinde Merchweiler gerne zur Verfügung.

Merchweiler, den 04. Mai 2009

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde