Interessenbekundung ehem. Römerhof
Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe eines gemeindeeigenen Grundstückes im Ortskern der Gemeinde Merchweiler, Hauptstraße
Anlass und Zweck
Die Gemeinde Merchweiler ist Eigentümerin eines 702 m² großen Grundstückes in der Hauptstraße im Ortskern von Merchweiler. Auf dem Grundstück befindet sich aktuell das Gebäude des ehemaligen Hotel- und Restaurantbetriebes „Römerhof“, das nach einem Brand baulich beschädigt ist. Es bestehen keine Miet- und Pachtverhältnisse. Das Grundstück soll einer attraktiven wohnumfeldverträglichen Nutzung zugeführt werden. Hierzu soll entweder ein gezielter Rückbau oder eine Aufwertung der vorhandenen Bausubstanz erfolgen. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Merchweiler entschieden, die Parzelle-Nr. 136/14, Flur 05, Gemarkung Merchweiler, in einem für die Gemeinde unverbindlichen Interessenbekundungsverfahren zum Verkauf anzubieten.
Bei dem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein Vergabeverfahren, für das die Regeln des Vergaberechts Anwendung finden, sondern um eine für die Gemeinde Merchweiler unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für den Kauf des kommunalen Grundstückes mit dem Ziel einer zeitnahen Umsetzung eines entsprechenden Planungs- und Nutzungskonzeptes. Die Gemeinde behält sich vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen und gegebenenfalls durch ein neues Verfahren zu ersetzen bzw. auf unbestimmte Zeit einzustellen.
Das Grundstück liegt nicht im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben in diesem Bereich richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch.
Für die in diesem Verfahren maßgebende Grundstücksfläche gelten folgende bauplanungsrechtliche Festsetzungen:
Maximale Zahl der Vollgeschosse: 3
Die Art und das Maß der baulichen Nutzung entspricht einem faktischen Mischgebiet gemäß § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Das Mischgebiet dient nach § 6 Abs. 1 BauNVO dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Somit ist eine Einschränkung der Art und Intensität der Gewerbenutzung gegeben. Insbesondere kommt es auf die Immissionen an, die vom Gewerbebetrieb hervorgerufen werden, wie z.B. Lärm, Gerüche und Erschütterungen (siehe Orientierungshilfe TA Lärm). Die nach § 6 BauNVO allgemein zulässigen Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen. Somit sind folgende Nutzungen zulässig: Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetriebe, Ärztehaus.
Das Grundstück ist über die stark frequentierte öffentliche Verkehrsfläche „Hauptstraße“ erschlossen. Durch die gute verkehrliche Anbindung über die Landstraße L.I.O.128 sowie die Autobahn A 8 sind die Städte und Gemeinden sowohl im Umfeld als auch überregional schnell zu erreichen. Die notwendigen Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser, Gas und Telekommunikation sind straßenseitig vorhanden. Auf dem unmittelbar benachbarten kommunalen öffentlichen Parkplatz können drei/vier PKW-Stellplätze gemäß § 47 der Landesbauordnung hergestellt werden.
In den notariellen Vertrag wird eine Bauverpflichtung aufgenommen. Darüber hinaus wird zugunsten der Gemeinde Merchweiler ein Wiederkaufsrecht im Grundbuch für den Fall einer Nichtbebauung innerhalb des festgelegten Zeitraums eingetragen. Sämtliche mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten sind vom Erwerber ausnahmslos zu übernehmen. Ein Verkauf des Grundstückes erfolgt nur an einen Interessenten.
Auswahlkriterien
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Tabelle:
Kriterium Gewichtung 
  | 
Nutzungskonzept 100  | 
Architektonischer Entwurf 300  | 
- Gebäudegestalt, Konstruktion, Materialität, Einbindung ins Umfeld  | 
- Städtebauliches Konzept  | 
- Stellplatzkonzept  | 
- Freiflächengestaltung, Innovation, Ökologie und Nachhaltigkeit  | 
Finanzielles Angebot 100  | 
  | 
Die Bewertung erfolgt entsprechend der Aussagen im Konzept mit einer Skala von 1 bis 10 und wird sodann mit der vorstehend dargelegten Gewichtung multipliziert.
Mit den Interessenten, die in einen engeren Auswahlkreis aufgenommen wurden, finden unter Umständen vertiefende Gespräche/Verhandlungen statt. Die Gemeinde behält sich vor, die Interessenten, die in einen engeren Auswahlkreis aufgenommen wurden, zu einer Vorstellung ihres Konzeptes in den Gemeinderat einzuladen.
Einzureichende Unterlagen
1. Skizzenhaftes Konzept:
Ein skizzenhaftes Konzept mit architektonischem / freiraumplanerischem Part (planerisches Konzept) und Aussagen zu den geplanten Nutzungen (Format und Inhalte s.u.)
2. Textliche Erläuterung
In der textlichen Erläuterung zu dem planerischen Konzept und dem geplanten Projekt des Interessenten sind die u.a. Inhalte darzulegen.
3. Finanzielles Angebot
Des Weiteren sind Angaben zu Referenzen oder Referenzobjekten einzureichen.
Erläuterungen zu 1.-2.:
Es ist ausreichend, dass das Konzept in skizzenhafter Form erstellt wird. Das Konzept soll nachvollziehbar dargestellt werden, wobei es Sache des Interessenten ist, zu bestimmen, wie er die Darstellungen vornimmt. Er kann dazu zum Beispiel auch Handskizzen mit den entsprechenden Inhalten (z.B. Grundrissaufteilung, Ansichten) beilegen, um dadurch die Idee seiner Konzeption zu verdeutlichen. Nicht die Art und der Umfang der Darstellung werden beurteilt, sondern die konzeptionellen Ideen. Vorplanungen, wie sie die HOAI benennt, werden ausdrücklich nicht gefordert oder erwartet. Maßstäbe werden nicht vorgegeben. Es wird aber darum gebeten, den verwendeten Maßstab auf den Plänen erkennbar zu machen. Der Interessent legt fest, was er für erforderlich hält, um seine Ideen zu vermitteln. Die Darstellungsqualität kann selbst bestimmt werden. Damit eine Bewertung der Unterlagen möglich ist, sollen diese folgende Inhalte umfassen:
• Planerisches skizzenhaftes Ideenkonzept:
- Gestaltung, Lage und Anmutung der Gebäude
- Aussagen zu Barrierefreiheit
- Gestaltung und Nutzung der Freifläche
- Aussagen zu den vorgesehenen Stellplätzen (PKW und Rad)
- skizzenhafte Grundrisse (Mustergrundrisse sind ausreichend)
- Zuordnung von Nutzungen zu den Geschossebenen/Räumen/Freiflächen
• Erläuterungen/Verbale Konzeptbeschreibung:
Es ist ein verbales Konzept (maximal 3 DIN A 4 Seiten) beizufügen, in dem diejenigen relevanten Aussagen enthalten sind, welche nicht aus den Plandarstellungen hervorgehen. Dazu gehören u.a.
- Aussagen zum vorgesehenen Nutzungskonzept
- Aussagen zur zeitlichen Umsetzung
- Aussagen zum vorgesehenen Energiekonzept (z.B. PV-Nutzung usw.);
- Aussagen zum Nachhaltigkeitskonzept (u.a. Barrierefreiheit, nachhaltige Baumaterialien, Dachbegrünung, Umgang mit Niederschlagswasser, usw.)
- Aussagen zum geplanten Betreiberkonzept bzw. Kompetenz in der angebotenen Nutzung
Die Interessenbekundung ist in einem geschlossenen Umschlag mit dem Kennwort “Planungs- und Nutzungskonzept ehemaliger „Römerhof“ im Ortsteil Merchweiler“ bis zum 31. Dezember 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeinde Merchweiler, Geschäftsbereich 4, Bauen, Wohnen Umwelt, Hauptstraße 82, 66589 Merchweiler, einzureichen.
Bei Fragen zum (Objekt) wenden Sie sich bitte an den Geschäftsbereich 4, Bauen, Wohnen, Umwelt: Tel.: 06825/955-260 oder 06825/955-266, E-Mail: joachim.doerr1@merchweiler.de oder bernd.gries@merchweiler.de
Die Gemeinde Merchweiler behält sich vor, unvollständige oder nicht aussagekräftige Interessenbekundungen unberücksichtigt zu lassen sowie die Nachforderung von Unterlagen und/oder ergänzende Auskünfte vom Interessenten zu verlangen.
Nachfragen sind ausschließlich schriftlich per Email an gemeinde@merchweiler.de zu richten.
Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern oder von diesen gegebenenfalls beauftragten Dritten durch die Entwicklung, Bearbeitung, Erstellung eines Konzeptes oder weitgehender Entwicklungs- oder sonstiger Arbeiten sowie allgemein durch die Teilnahme an diesem Verfahren möglicherweise entstehen, sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.
Anlagen
Abzeichnung der Flurkarte
Orthophoto
Grundrisse im Bestand (soweit im Archiv vorhanden)