Bauliche Umsetzung unter phasengerechter Vollsperrung
Auf Grund der gültigen Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Stra-ßen (RSA) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten bezüglich Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr (ASR) müssen die Bauar-beiten unter Vollsperrung der jeweiligen Phasenbereiche durchgeführt werden.
Die bearbeitenden Baufelder in den Abschnitten sollten auf Grund zu gewährleistender Rettungszuwe-gungen nicht länger als 50m betragen. Während den unmittelbaren Tiefbauarbeiten vor den Anwesen ist eine Zufahrt grundsätzlich nicht möglich. Mögliche Zufahrten vor und hinter dem Baufeld erfolgen in Abstimmung mit der Bauunternehmung. Parken oder Halten im Verkehrsbereich (Straßen/Gehweg) im Bauphasenabschnitt ist zur Gewährleistung eines geregelten Baustellenverkehrs grundsätzlich zu vermeiden. Des Weiteren werden im unmittelbaren Baufeld Materialien zur zeitnahen Verwendung zwi-schengelagert.
Prinzipiell gelten die Vorschriften der STVO mit den definierten Bestimmungen und Vorschriften einer „Vollsperrung“.
Fußläufig ist jedes Anwesen grundlegend dauerhaft zu erreichen. Zur Überwindung von Gräben stehen Hilfseinrichtungen wie Fußgängerbrücken bereit.
Die Bauträger können keine speziellen Parkmöglichkeiten für Anlieger zur Verfügung stellen.
