Fristen für den verpflichtenden Führerschein-Umtausch

Fristen für den verpflichtenden Führerschein-Umtausch


Fristen für den verpflichtenden Führerschein-Umtausch

Nach EU-Vorgaben soll es in Deutschland ab 2033 nur noch einen EU-einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein geben, der eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt.

Der nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 wird dadurch entzerrt, dass für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird.

Das Gesetz (Anlage 8e zur Fahrerlaubnisverordnung) zur Einführung des Stufenplans ist mittlerweile in Kraft getreten.

Zur Antragstellung werden der Personalausweis oder der Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt. Die Gebühr für die Umstellung beträgt 25,30 € Bitte beachten Sie, dass derzeit keine persönliche Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung möglich ist. Für Terminvereinbarungen steht Ihnen die Führerscheinstelle unter der Telefonnummer 06825/955151 oder 06825/955153 in der Zeit von montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr zur Verfügung.

Merchweiler, den 18.06.2021

Patrick Weydmann

Bürgermeister

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