Gemeinde Merchweiler
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Verkehrsrechtliche Anordnung
Einrichtung zeitlich begrenztes Parken auf dem Marktplatz im Ortsteil Merchweiler
Die Gemeinde Merchweiler erlässt folgende
Allgemeinverfügung
Gem. § 35 Satz 2 VwVfG i.V.m. § 44 StVO wird im gesamten Bereich des Marktplatzes Merchweiler ein zeitlich begrenztes Parken für max. 2 Stunden angeordnet sowie ein absolutes Halteverbot außerhalb dieser Zeit.
Die Parkfläche steht nur für PKW`s bis 3,5T zur Verfügung. Für LKW besteht weiterhin ein Halteverbot auf dem Marktplatz zu allen Zeiten
Widerrechtlich parkende Verkehrsteilnehmer müssen mit einer Geldbuße rechnen.
Wöchentlich freitags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist der Marktplatz wegen des Wochenmarktes gesperrt.
Die umliegend unbefestigten Parkplätze in der Straße „Am Marktplatz“ und in der „Luisenstraße“ stehen weiter uneingeschränkt zur Verfügung.
Die Anordnung wird am Tag der Bekanntgabe durch Veröffentlichung im Amtsblatt und mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.
Merchweiler, 03.04.2024
Der Bürgermeister in Vertretung
Albin Hanstein
Erster Beigeordneter