Illegale Müllablagerungen

Illegale Müllablagerungen werden in unserer Gemeinde konsequent verfolgt und geahndet


An den Standplätzen für Glas- und Papier- sowie Altkleidercontainern in unserer Gemeinde kommt es immer häufiger zu Verschmutzungen und illegalen Müllablagerungen. Ob Hausmüll oder Sperrmüll, sogar Lebensmittel und Sonderabfälle werden dort fleißig entsorgt.

Verschmutzte Containerstandplätze wirken sich nicht nur negativ auf unser Ortsbild aus, sondern ziehen zunehmend auch Ratten und sonstiges Ungeziefer in unmittelbarer Nähe der Container und der angrenzenden Wohnbebauung an !!!.

Illegale Müllablagerungen, ob an den Glas- oder Papiercontainern, an den Altkleidercontainern oder im Wald, sind kein Kavaliersdelikt und stellen gemäß § 69 Absatz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Die illegale Entsorgung gefährlicher Stoffe hat darüber hinaus die Einleitung eines Strafverfahrens zur Folge.

Dazu gehört ausdrücklich auch das ungenierte Abstellen von Altkleidern, Papier, Kartonage und Glas neben den Container-Standorten wegen zeitweiser Überfüllung.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, helfen Sie uns, diese Müllsünder endlich dingfest zu machen. Sollten Sie beobachten, dass Müll illegal abgestellt wird, melden Sie das bitte bei der Gemeindeverwaltung unter der Tel. Nr.: 06825/955-266 oder per E-Mail: umweltamt@merchweiler.de

Jede Mitteilung oder Anzeige wird von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konsequent verfolgt.

Ihr Bürgermeister